Der Heilpraktiker

Ein einzigartiger Beruf mit Tradition und Zukunft. Hier finden Sie umfassende Informationen zu Berufsbild, Geschichte, rechtlichen Rahmenbedingungen und der Prüfung.

Das Berufsbild & Perspektiven

Gemäß der Definition der WHO von Gesundheit als "optimale Harmonie der körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte eines Menschen" erstrecken sich die Tätigkeitsbereiche eines Heilpraktikers über ein breites Spektrum.

Den typisch unmündigen Patienten, der seine Verantwortung in die Hände des Arztes abgegeben hat, gibt es immer seltener. Patienten erkennen zunehmend die Grenzen der konventionellen Medizin – vor allem bei der Behandlung chronischer Krankheiten. Gerade der Heilpraktiker mit seiner ganzheitlichen Sichtweise entspricht den Wünschen nach nachhaltigen Therapieformen.

Typische Tätigkeitsbereiche:

Psychotherapeutische Gesprächsmethoden
Iris-Diagnose & Kinesiologie
Klassische Naturheilverfahren (z.B. Kneipp)
Ausleitungsverfahren (Aschner-Methoden)
Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
Akupunktur & TCM
Homöopathie
Manuelle Therapien (Osteopathie, Chiropraktik)
Ernährungstherapie
Bioenergetische Methoden

Im Gegensatz zum Budgetzwang eines Kassenarztes kann der Heilpraktiker seinen Patienten wesentlich mehr Zuwendung und Zeit schenken.

Geschichte des Heilpraktikers

Heilkundliches Wissen, speziell über die Heilwirkungen von Pflanzen sowie chirurgische Praktiken sind seit einigen tausend Jahren bekannt. Nicht nur das zuletzt bekannteste Relikt „Ötzi“ aus der Jungsteinzeit gibt ein beeindruckendes Zeugnis von der Qualität medizinischer Fähigkeiten und Einblicke und Zusammenhänge ab schon von vor 4.500 Jahren.

Die abendländische Medizin wurde vor allem von griechischen Persönlichkeiten beeinflusst wie z.B. Asklepios (lat.: Aeskulap) auf den 500 v. Cr. der Asklepios-Kult zurückging oder dem „Vater der Medizin“ Hippokrates (460 v. Chr.). In der römischen Kultur erwarb sich besonders Galen, der Leibarzt von Kaiser Marc Aurel (130 n. Chr.), besondere Verdienste um die Anatomie in dem er schon damals Tiere zu sezieren begann. Er gilt als Pionier der experimentellen Medizin. Seine Erkenntnisse prägten bis in das Mittelalter tausend Jahre lang die abendländische Medizin. Seit dem Mittelalter waren es vor allem die Klöster, welche die Heilkunde bewahrten und weiter entwickelten. Durch ihren Einfluss entstanden die ersten sozialen Einrichtungen, wie Armenhäuser und Hospitäler. Parallel dazu gab es eine Vielzahl von Volksheilern, die durch unterschiedlichste mythisch- magische Überlieferungen aus der Keltischen Kultur, aber auch durch chirurgische Eingriffe (wie z.B. Zähne ziehen oder Amputationen) als Barbiere, Bader, wandernde Wundärzte und Feldchirurgen ihr Geld verdienten. Im 12. Jh. erfolgte im Königreich Sizilien erstmalig eine direkte Anerkennung des medizinischen Berufsstandes durch „staatliche Examinierung“.

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde ca. im Jahr 1240 n. Chr. vom Staufer- Kaiser Friedrich II, die erste Medizinalordnung erlassen, welche sowohl Studium als auch Prüfung und Bezahlung des Arztes regelten. Die erste deutsche Universität wurde von Karl IV. 1348 n. Chr. in Prag gegründet. Danach folgten 1365 Wien und 1386 die Gründung der Heidelberger Universität.

Erst im 14. Jahrhundert etablierte sich langsam eine Art wissenschaftliche Medizin der akademischen Ärzte in Abgrenzung zur Chirurgie als „Handwerk“, welches weiterhin von Laien-Medizinern ausgeübt wurde. Diese hat man gerne als „Kurpfuscher, Scharlatane oder als Quacksalber“ bezeichnet, da die Behandlungsorte meist öffentlich Badestuben waren, welche auch gerne als „Örtlichkeiten“ der Unzucht und der Prostitution angesehen wurden. Um auch etwa 10% der ärmeren Bevölkerungsschichten eine Behandlung von akademischen Medizinern zu ermöglichen, wurden von Bismarck im Jahr 1883 die ersten Krankenkassen eingeführt. Dies führte zu einer Ausbreitung des gesamten medizinischen Systems und einer zunehmenden Etablierung der approbierten Medizinerschaft. Durch immense Fortschritte auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der Medizin im Gegensatz zu den empirischen Diagnose- und Therapieverfahren der „Laientherapeuten“ kam es zu einer immer größeren Kluft zwischen der wissenschaftlich fundierten Medizin und der Erfahrungsheilkunde. Seit 1927 bemühten sich die Ärztevereinigungen um ein Verbot der nicht approbierten Therapeuten.

Am 17.2.1939, in der Zeit des Nationalsozialismus, wurde das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker-Gesetz)“ erlassen. Eine Ausübung der Heilkunde ohne eine Approbation als Arzt war demnach verboten worden mit dem Ziel, den Berufsstand der Heilpraktiker langsam aber sicher aussterben zu lassen. Andererseits beinhaltete das Gesetz eine sog. „Besitzstandswahrung“ der heilkundlichen Tätigkeit nicht approbierter Heilpraktiker und etablierte damit im Nachhinein den Beruf des Heilpraktikers. Das mit dem Gesetz verbundene Verbot zur Einrichtung und Unterhaltung von Ausbildungsstätten von Heilpraktiker wurde nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches wieder aufgehoben.

Seitdem kann jeder Erwachsene die Heilkunde ohne Bestallung (Approbation) mit wenigen Beschränkungen ausüben, wenn er eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt besteht, die feststellen soll, dass der Antragsteller die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, „dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde“ (1. DVO, § 2, Buchstabe i, verkündet am 20.2.1939). Damit erhält der Heilpraktiker nach Bestehen der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis zur berufsmäßigen d.h. entgeltlichen Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein und kann in Deutschland überall praktizieren. D.h. mit relativ geringen Einschränkungen besitzt der Heilpraktiker die gleichen Befugnisse hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde wie der Arzt. Dies entspricht einer einzigartigen Ausnahmesituation in Europa, was aus der Sicht der etablierten Ärzteschaft als fragwürdig oder zumindest erstaunlich erscheint und von der Schulmedizin teilweise bekämpft wird. Die inzwischen hohen Qualitätsstandards der Kenntnisprüfungen vor dem Gesundheitsamt (Durchfallquoten von durchschnittlich 60 %) und die modernen Forderungen an die Ausübung des Heilpraktikerberufes, erfordern eine qualifizierte und gezielte Vorbereitung an einer Heilpraktikerschule, die sowohl den zeitgemäßen Anforderungen der medizinischen Überprüfungen entspricht, als auch der Praxis des Heilpraktikerberufes im Sinne einer zukunftsorientierten Ganzheitsmedizin.

Rechtsvorschriften & Pflichten

Erlaubnis & Verbot

Nach Bestehen der Zulassungsprüfung wird die Erlaubnis zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" erteilt. Der Heilpraktiker hat, ähnlich wie der Arzt, eine weitgehende Therapiefreiheit.

Verboten sind u.a.:

  • Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten (IfSG)
  • Zahnheilkunde
  • Geburtshilfe (außer im Notfall)
  • Verschreibung verschreibungspflichtiger Medikamente
  • Ausstellung von Totenscheinen
  • Röntgenanwendung

Pflichten des Heilpraktikers

  • Sorgfaltspflicht:Arbeiten "lege artis", ständige Fortbildung.
  • Aufklärungspflicht:Information über Diagnose, Risiken, Kosten.
  • Schweigepflicht:Schutz der Patientendaten vor Dritten.
  • Dokumentationspflicht:Führen einer Patientenkartei.
  • Meldepflicht:Anmeldung beim Gesundheitsamt.

Die Heilpraktiker-Prüfung

Die amtsärztliche Überprüfung dient der "Gefahrenabwehr". Es wird geprüft, ob der Anwärter die Heilkunde ausüben kann, ohne eine Gefahr für die Volksgesundheit darzustellen.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Hauptschulabschluss oder höher
  • Polizeiliches Führungszeugnis (ohne Einträge)
  • Ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung

Ablauf

  • Schriftlich60 Multiple-Choice Fragen (120 Min). Mindestens 75% müssen richtig sein.
  • MündlichPraktisch-klinische Prüfung. Nachweis von Diagnosefähigkeiten, Notfallwissen, Gesetzeskunde.

Termine: In der Regel 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober.

Der "Kleine Heilpraktiker"

Heilpraktiker für Psychotherapie

Seit dem "Psychologenurteil" von 1983 gibt es die sektorale Erlaubnis. Diese beschränkt sich auf die Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie.

Ziel der Prüfung ist festzustellen, ob der Anwärter eigenverantwortlich psychotherapeutisch tätig sein kann. Wichtige Inhalte sind:

  • Psychologie & Psychopathologie
  • Diagnose psychischer Störungen
  • Psychiatrische Notfälle & Krisen
  • Relevante Gesetzeskunde

Links & Berufsverbände

Die großen Heilpraktiker-Berufsverbände vertreten die Interessen des Berufsstandes.

BDHBund Deutscher Heilpraktiker e.V.
FDHFachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
FHFreie Heilpraktiker e.V.
FVDHFreier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
UDHUnion Deutscher Heilpraktiker e.V.
VDHVerband Deutscher Heilpraktiker e.V.