Ablauf der amtlichen Prüfung

Die amtsärztliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt ist der entscheidende Schritt zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis. Hier erfahren Sie alles zum genauen Ablauf und zur Vorbereitung.

Prüfungsziel und -grundsatz

Die Prüfung dient dem Nachweis, dass der Kandidat die Heilkunde ohne Gefahr für die Volksgesundheit ausüben kann. Dies ist der Kerngedanke des § 1 Heilpraktikergesetz.

Prüfungsgrundsatz: Es geht nicht um medizinische Exzellenz, sondern um die sichere Ausübung der Heilkunde und die Gefahrenabwehr.

Wichtige Kenntnisse

  • Erkennen behandlungsbedürftiger Krankheiten
  • Grenzen der eigenen Fähigkeiten
  • Notfälle richtig behandeln
  • Weiterleitung an Fachärzte

Prüfungsort

  • Zuständiges Gesundheitsamt
  • Meist in den Räumlichkeiten des Amtes
  • Prüfungszeitraum: 1-2 Tage
  • Prüfer: Amtsarzt + medizinischer Laie

Schriftliche Prüfung (Teil 1)

Struktur

  • Dauer: 60 Minuten
  • Format: 60 Multiple-Choice-Fragen
  • Bestehensgrenze: 45 Punkte (75%)
  • Arztbegleitet: Ein Arzt überwacht

Themenschwerpunkte

  • Anatomie & Physiologie: 20-25 Fragen
  • Krankheitslehre: 20-25 Fragen
  • Heilpraktikergesetz: 5-10 Fragen
  • Allgemeines: 5-10 Fragen

Mündlich-praktische Prüfung (Teil 2)

Struktur

Die praktische Prüfung besteht aus mehreren Abschnitten und dauert in der Regel 30-45 Minuten pro Prüfling.

Untersuchungsteil

  • Untersuchung einer Testperson
  • Reflexprüfung
  • Blutdruckmessung

Gesprächsteil

  • Präsentation eines Krankheitsfalls
  • Differentialdiagnose
  • Fragen zur Gesetzgebung

Typische Prüfungssituationen

Allgemeiner Fall

Präsentation eines Patienten mit Symptomen

  • • Anamnese und Befunderhebung
  • • Verdachtsdiagnosen
  • • Behandlungsplan

Notfallsituation

Beschreibung eines medizinischen Notfalls

  • • Sofortmaßnahmen
  • • Notruf-Organisation
  • • Weiterbehandlung

Praktische Demonstration

Demonstration von Untersuchungstechniken

  • • Blutdruckmessung
  • • Reflexprüfung
  • • Palpationstechniken

Gesetzeskunde

Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen

  • • § 1 HeilprG (Erlaubnis)
  • • § 2 HeilprG (Hindernisse)
  • • Meldepflichten

Häufige Prüfungsfehler

  • Unsichere Differentialdiagnose: Keine Abgrenzung zwischen ähnlichen Krankheitsbildern
  • Mangelnde Notfallkenntnisse: Falsche Priorisierung bei Notfällen
  • Gesetzesunkenntnis: Falsche Antworten zu Berufspflichten
  • Fehlende Risikoeinschätzung: Gefahr für Patientengesundheit nicht erkannt
  • Nervosität: Mangelnde Selbstsicherheit bei praktischen Demonstrationen

Erfolgsstrategien

  • Strukturierte Vorbereitung: Themengebiete systematisch durcharbeiten
  • Praxistraining: Untersuchungstechniken üben
  • Fallbeispiele: Patientenfälle durchspielen
  • Gesetzestexte: HeilprG und relevante Vorschriften lernen
  • Probeklausuren: Schriftliche Prüfung simulieren

Zeitlicher Ablauf

Vor der Prüfung

  • 4-6 Wochen vorher: Anmeldung beim Gesundheitsamt
  • 2-3 Wochen vorher: Benachrichtigung mit Termin
  • Letzte Woche: Intensive Wiederholung

Prüfungstag

  • Vormittag: Schriftliche Prüfung (60 Min.)
  • Mittagspause: Ergebnisverkündung
  • Nachmittag: Mündlich-praktische Prüfung

Nach der Prüfung

  • Sofort: Mündliche Rückmeldung
  • Bei Bestehen: Erlaubnisurkunde
  • Bei Nichtbestehen: Wiederholung möglich

Formalvoraussetzungen

Erforderliche Dokumente

  • Amtlicher Fragebogen: Persönliche Angaben
  • Lebenslauf: Tabellarischer Überblick
  • Führungszeugnis: Zur Vorlage
  • Gesundheitszeugnis: Arztliche Bescheinigung
  • Geburtsurkunde: Kopie

Hindernisgründe (§ 2 HeilprG)

  • Vorbestrafungen: Bestimmte Straftaten
  • Suchtproblematik: Alkohol, Drogen, Medikamente
  • Psychische Erkrankungen: Bei mangelnder Zuverlässigkeit
  • Körperliche Leiden: Bei Ausübungshindernis

Zusammenfassung

Die Heilpraktikerprüfung ist anspruchsvoll aber gut vorbereitetbar. Mit systematischer Lernarbeit und praktischer Übung stehen die Chancen auf Bestehen sehr gut. Die Durchfallquote liegt bei ca. 20-30%, meist wegen mangelnder Vorbereitung.

Wichtige Tipp:

Konzentrieren Sie sich nicht auf medizinische Details, sondern auf die sichere Erkennung behandlungsbedürftiger Zustände und die korrekte Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen.